Vertrag zur Nutzung der Sunvault-Plattform
(SaaS-Nutzungsvertrag)
Zwischen
LightPalmMedia GmbH
Margot-Kalinke-Straße 3
80939 München
(im Folgenden „Anbieter“)
und
[Firmenname Kunde]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]
(im Folgenden „Kunde“)
Präambel
Der Anbieter stellt die Software-as-a-Service-Anwendung Sunvault bereit – eine Branchensoftware für Unternehmen im Bereich Photovoltaik/erneuerbare Energien. Der Kunde möchte Sunvault für seine unternehmensinternen Geschäftsprozesse nutzen. Dieser Vertrag regelt die kommerziellen und nutzungsrechtlichen Bedingungen. Datenschutz und Auftragsverarbeitung sind Gegenstand des gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO, der diesem Vertrag als Anlage beigefügt wird und mitunterzeichnet werden muss.
§ 1 Gegenstand
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden Sunvault als cloudbasierte Anwendung (Web und/oder native App, je nach gebuchtem Paket) mit dem jeweils vereinbarten Funktionsumfang zur Verfügung. Zum Kernumfang gehören insbesondere:
- Angebots-, Auftrags- und Dokumentenmanagement (u. a. Angebote, Aufträge, Rechnungen, Vollmachten als PDF)
- Projektverwaltung
- Kunden-/Interessentenverwaltung (CRM)
- E-Mail-Versand aus der Anwendung (über vom Kunden konfigurierte Konten)
- optionales Kundenportal inkl. Dokumenteneinsicht und Signaturfunktion
- Speicherung zugehöriger Dateien (Bilder, PDFs) im vereinbarten Speicherkontingent
(2) Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses freigeschaltete Funktionsumfang. Der Anbieter gewährleistet, dass Sunvault die in der zum Vertragsschluss geltenden Dokumentation und in diesem Vertrag beschriebenen Funktionen erfüllt, soweit sie freigeschaltet sind. Der Anbieter entwickelt Sunvault fort; einzelne Features können erweitert, ersetzt oder – mit angemessener Vorankündigung, sofern für den Kunden zumutbar – eingestellt werden, solange der vertragliche Kernzweck erhalten bleibt.
(3) Der Anbieter wartet und aktualisiert die Plattform regelmäßig. Bei geplanten Wartungsarbeiten mit voraussichtlicher Beeinträchtigung informiert der Anbieter den Kunden rechtzeitig, soweit zumutbar.
§ 2 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ein nicht-exklusives, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht zur Nutzung von Sunvault für eigene unternehmensinterne Zwecke durch die vereinbarte Anzahl autorisierter Nutzer. Eine Erweiterung der Nutzeranzahl bedarf einer gesonderten Vereinbarung und kann zusätzliche Kosten nach sich ziehen.
(2) Verboten sind insbesondere:
- die App zu modifizieren, anzupassen, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder abgeleitete Werke basierend auf der Software zu erstellen (Reverse Engineering), soweit nicht zwingend gesetzlich erlaubt;
- Weitergabe, Vermietung, Verleihung oder Unterlizenzierung der App oder von Zugangsdaten an Dritte, einschließlich Tochterunternehmen oder verbundener Unternehmen des Kunden, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters;
- Nutzung für Dritte (außer Endkundeninteraktion über vorgesehene Portal-/Dokumentenfunktionen);
- Nutzung zu Zwecken, die illegal sind oder gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen;
- Umgehung von Sicherheitseinrichtungen;
- Weitergabe oder Veröffentlichung von Inhalten, die mit der Nutzung der App generiert wurden, an Dritte, sofern diese Inhalte nicht explizit für die Öffentlichkeit bestimmt sind (insbesondere über vorgesehene Portal-/Dokumentenfunktionen) oder eine solche Weitergabe gesetzlich erforderlich ist.
Der Kunde trägt die volle Verantwortung für jegliche Nutzung der App, die nicht den festgelegten Bedingungen entspricht.
(3) Alle Rechte, Titel und Interessen an der Software, Marken und Dokumentation sowie allen damit verbundenen geistigen Eigentumsrechten verbleiben beim Anbieter. Der Vertrag gewährt dem Kunden keine Eigentumsrechte an der App, sondern lediglich eine beschränkte Lizenz gemäß diesen Bedingungen. Der Kunde verpflichtet sich, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, damit die geistigen Eigentumsrechte des Anbieters nicht von Mitarbeitern oder Beauftragten des Kunden verletzt werden.
(4) Der Kunde schützt Zugangsdaten angemessen und stellt sicher, dass nur autorisierte Mitarbeiter zugreifen. Verdacht auf Missbrauch ist unverzüglich zu melden.
(5) Audit-Rechte (Lizenz-/Nutzungskontrolle): Der Anbieter hat das Recht, in angemessenem Umfang und während der üblichen Geschäftszeiten Audits durchzuführen oder durchführen zu lassen, um die Einhaltung der Nutzungsbedingungen durch den Kunden zu überprüfen (insbesondere Nutzeranzahl, Weitergabe von Zugängen, Paketgrenzen). Der Kunde verpflichtet sich, bei solchen Audits kooperativ zu sein und dem Anbieter oder dessen Beauftragten Zugang zu den relevanten Daten und – soweit erforderlich – Räumlichkeiten zu gewähren. Datenschutzrechtliche Prüfungen gemäß Art. 28 DSGVO bleiben dem AVV vorbehalten und werden hiervon nicht berührt.
§ 3 Vergütung
(1) Die Vergütung richtet sich nach der Preisstaffel in Anhang A, die integraler Bestandteil dieses Vertrags ist, bzw. einer individuellen schriftlichen Vereinbarung.
(2) Abrechnung monatlich im Voraus; Zahlungsziel 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug, sofern nicht anders vereinbart. Der Anbieter stellt dem Kunden zu Beginn jedes Abrechnungszeitraums eine detaillierte Rechnung aus, die die Vergütung für den kommenden Monat sowie die Basis der Berechnung (gewählte Preisstaffel und Anzahl der Nutzer) enthält. Preise netto zzgl. gesetzlicher USt. Etwaige im Zusammenhang mit der Nutzung der App anfallende sonstige Steuern, Abgaben oder Gebühren (soweit gesetzlich geschuldet und nicht bereits in der USt enthalten) sind vom Kunden zu tragen.
(3) Bei Zahlungsverzug: gesetzliche Verzugszinsen; nach vorheriger Mahnung mit Frist von mindestens 7 Tagen darf der Anbieter die Leistung vorübergehend sperren.
(4) Preisanpassungen mit mindestens 30 Tagen Vorankündigung in Textform. Der Kunde kann zum Wirksamkeitszeitpunkt der Erhöhung kündigen (Erklärung spätestens 14 Tage vorher).
(5) Änderungen der Nutzeranzahl, die eine andere Staffel auslösen, werden schriftlich vereinbart und gelten ab dem folgenden Abrechnungszeitraum. Angebotslimits pro Tag gemäß Staffel sind Soft-Limits: Überschreitungen können zur Hochstufung im Folgemonat führen (siehe Anhang A).
§ 4 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Laufzeit unbestimmt ab Unterzeichnung / Freischaltung.
(2) Ordentliche Kündigung: mit Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats, Textform (E-Mail mit identifizierbarem Absender genügt).
(3) Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere bei erheblicher Pflichtverletzung nach erfolgloser Abmahnung mit angemessener Frist, Insolvenz, wiederholten wesentlichen Verstößen.
(4) Mit Vertragsende endet das Nutzungsrecht. Der Kunde ist verpflichtet, alle Kopien der App, die sich in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle befinden, zu löschen bzw. zu deinstallieren, Zugangsdaten nicht weiter zu nutzen und dem Anbieter auf Verlangen die Löschung/Deinstallation in Textform zu bestätigen. Der Anbieter sperrt die Zugänge mit Vertragsende. Der Anbieter unterstützt einen geordneten Datenexport gemäß AVV. Bereits gezahlte Entgelte für die laufende Periode werden nicht erstattet, sofern nicht anders vereinbart.
(5) Übergangsregelungen: Um einen geordneten Übergang zu ermöglichen, arbeiten die Parteien bei einer Kündigung in gutem Glauben zusammen, um Datenexporte, die Übergabe von Materialien oder ähnliche Maßnahmen zu erleichtern, die notwendig sind, um den Geschäftsbetrieb des Kunden ohne unangemessene Unterbrechung fortzusetzen. Der Kunde wirkt mit (insbesondere rechtzeitige Exportanforderung, Benennung eines Ansprechpartners). Einzelheiten zum Export und zur Löschung personenbezogener Daten richten sich nach dem AVV.
§ 5 Datenschutz
(1) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gelten ausschließlich die Regelungen des gesonderten AVV (Art. 28 DSGVO). Ohne wirksamen AVV besteht kein Anspruch auf produktive Nutzung mit personenbezogenen Echtkunden-Daten.
(2) Der Kunde ist Verantwortlicher für die von ihm in Sunvault eingegebenen/importierten personenbezogenen Daten (insbesondere Endkundendaten). Er stellt die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung und erforderliche Informationen/Einwilligungen gegenüber Betroffenen sicher.
(3) Der Anbieter verarbeitet Stammdaten des Kunden (Firma, Ansprechpartner, Abrechnungsdaten) als eigener Verantwortlicher zur Vertragsdurchführung und Abrechnung.
§ 6 Haftung und Gewährleistung
(1) Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Vorschriften auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden; maximal – soweit gesetzlich zulässig – auf die in den letzten 12 Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis vom Kunden gezahlten Netto-Nutzungsentgelte. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei Arglist, Übernahme einer Garantie oder Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(4) Bei Datenverlust haftet der Anbieter – unbeschadet vorstehender Grenzen – nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer eigener Datensicherung des Kunden für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Regelmäßige Exports durch den Kunden werden empfohlen.
(5) Gewährleistung: Erhaltung der vereinbarten Beschaffenheit während der Laufzeit; der Anbieter gewährleistet ferner, dass der vertraglichen Nutzung keine Rechte Dritter entgegenstehen. Bei erheblichen Mängeln Nacherfüllung (Wahl des Anbieters: Nachbesserung oder Ersatzlösung). Schlägt Nacherfüllung fehl: Minderung oder Rücktritt. Verjährung ein Jahr, außer bei Arglist sowie bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit und Körperschäden. Die Regelungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 7 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich und geben sie nur weiter, soweit zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich geboten. Eine Weitergabe an Dritte bedarf im Übrigen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei, es sei denn, die Weitergabe ist zur Erfüllung vertraglicher Pflichten notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Alle Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(2) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand – soweit zulässig – München.
(4) Dieser Vertrag inklusive Anhang A und dem AVV nebst Anlagen stellt die gesamte Vereinbarung zum Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Abmachungen bezüglich des Vertragsgegenstands. Bei datenschutzrechtlichen Widersprüchen geht der AVV vor.
(5) Benachrichtigungen: Alle Mitteilungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag müssen in Textform erfolgen und gelten als ordnungsgemäß zugestellt, wenn sie per Einschreiben oder E-Mail an die im Vertrag angegebenen bzw. später in Textform benannten Adressen der Parteien gesendet werden. Für Kündigungen, Preisanpassungen und Leistungssperren genügt eine E-Mail an die zuletzt benannte Ansprechpartner-/Rechnungsadresse, sofern die Identität des Absenders überprüfbar ist.
Ort, Datum
___________________________ ___________________________
LightPalmMedia GmbH Kunde
Anhang A — Preisstaffel Sunvault (Stand Vorlage)
| Paket | Nutzer (bis zu) | Plattform | Speicherplatz* | Angebote pro Tag (gesamt)* | Gesamtpreis net. / Monat |
|---|---|---|---|---|---|
| Mini | 5 | App | 20 GB | 10 | 189 € |
| Starter | 20 | Web & App | 50 GB | 20 | 339 € |
| Premium | 50 | Web & App | 100 GB | 50 | 749 € |
| Ultra | 100 | Web & App | 200 GB | 100 | 1399 € |
* Das Angebot-Limit hindert Nutzer nicht an der Erstellung; bei Überschreitung kann für den Folgemonat ein höherer Plan fällig werden.
* Speicher umfasst u. a. Kundenbilder, Projektdokumentationen, PDFs (Angebote, Rechnungen, Verträge), Videos und sonstige Uploads. Der Speicher wird im Rahmen des gebuchten Pakets bereitgestellt und kann nach Vereinbarung erweitert werden.
Gewähltes Paket bei Vertragsschluss: ________________
Anzahl Nutzer: ________________
Beginn: ________________
Individuelle Abweichungen von dieser Staffel bedürfen der Schriftform / Textform.
Migrationshinweis für Bestandskunden
Gegenüber dem früheren Vertrag (z. B. Fassung mit Solarland Bayern SLB GmbH / Preisstaffel Angebotstool):
| Alt | Neu |
|---|---|
| §6 Datenschutz als Kurzklausel | ersetzt durch Verweis + separater AVV |
| ERP-weite Featureliste (Lager etc.) | auf tatsächlichen Sunvault-Umfang reduziert |
| Nutzungsrechte, Audit, Kündigung/Übergang, Rechnung, Zustellung, Haftung | aus Altvertrag wieder aufgenommen bzw. ergänzt (u. a. App-Löschung, verbundene Unternehmen, Lizenz-Audit, Übergangsregelung, detaillierte Rechnung, Benachrichtigungen, Erfüllungsgehilfen, Rechte Dritter) |
| Rest inhaltlich | Laufzeit, Kündigung, Preise, Haftungscaps (12 Monate), Gerichtsstand übernommen/geschärft |
Empfehlung Bestandskunden: AVV als Nachtrag unterzeichnen lassen; Hauptvertrag nur bei Paketwechsel oder auf Wunsch neu ausfertigen.